Berlin/Dresden (dpa). Im Kampf gegen Raubkopien sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit einer Razzia in mehreren Bundesländern gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to“ vorgegangen. «Es gab zwei Festnahmen», bestätigt Behördensprecher Wolfgang Klein einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel». Zudem seien «jede Menge Daten» sichergestellt worden. Die Seite „kinox.to“ verlinke auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme und sei dem geschlossenen Portal „kino.to“ nachempfunden, schreibt der «Spiegel». Sie rangiere unter den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Webangeboten.
Es gibt vier Hauptbeschuldigte. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet, so Wolfgang Klein . Die Männer seien schon seit längerem aus Deutschland verschwunden. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden.
Mafiamethoden gegen Konkurrenten
Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall „kino.to“ und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, so Klein. Die Beschuldigten hätten «massiv versucht», Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. «Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten.» Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei «auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen.» Bei einem Berliner Zahlungsdienstleister seien «Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld» durchgeführt worden.
Klein zufolge ist im Zuge der Ermittlungen zum Fall „kino.to“ festgestellt worden, dass die zunächst unbekannten Beschuldigten «einfach weitergemacht und das ‚kinox.to‘-Portal betrieben haben». Dem «Spiegel» zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten „kino.to“-Betreibern bekannt. Diese – die Gründer aus Leipzig sowie der Chefprogrammierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite – haben jahrelange Haftstrafen erhalten.
Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streamingseiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe.
27.10.2014 Ta
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