Hamburg (dpa). Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach darf sich auch nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Deutschland nicht frei bewegen. Der 53-Jährige soll im Laufe dieses Monats nach mehr als 15 Jahren hinter Gittern auf freien Fuß kommen. Dann muss er eine elektronische Fußfessel tragen und strenge Auflagen erfüllen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht ankündigte. Im Ausland ist eine Überwachung mit der Fußfessel allerdings nicht möglich. Wann genau Drach aus der Haft entlassen wird, verriet die Justiz nicht.
Drach ist es nach seiner Freilassung untersagt, Waffen zu besitzen und Kontakt zu seinem Opfer Jan Philipp Reemtsma aufzunehmen. Wenn er sich in Deutschland aufhält, muss er seinen Wohnsitz mitteilen und sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden. Außerdem ist er gehalten, eine geregelte Arbeit aufzunehmen oder sich arbeitslos zu melden. Der 53 Jährige hatte gegen die Weisungen des Hamburger Landgerichts Beschwerde eingelegt, ist damit jedoch gescheitert.
Drach und seine Komplizen haben den Millionenerben Reemtsma im Frühjahr 1996 vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese überwältigt. Viereinhalb Wochen hielten sie ihn angekettet und in Todesangst in einem Verlies in der Nähe von Bremen fest. Gegen 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken kam Reemtsma schließlich frei. Nur ein Bruchteil der Beute ist bisher aufgetaucht.
Wo sind die Millionen?
Kurz vor seiner zunächst geplanten Entlassung Mitte 2012 kam Drach wieder vor Gericht, und wieder ging es um das Rekordlösegeld. Im November 2011 verurteilte ihn das Hamburger Landgericht wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung zu 15 Monaten Haft. Drach hatte nach Überzeugung der Richter mit zwei Briefen aus der Haft heraus versucht, einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders zu bringen – weil er Angst hatte, dass dieser sich an den Lösegeld-Millionen vergreift.
Wo Drach die Millionenbeute aus der Reemtsma-Entführung versteckt hat, ist unklar. Über den Verbleib des Geldes schweigt er eisern. Die Ermittler wollen verhindern, dass der 53-Jährige künftig wieder auf großem Fuß lebt – wie gleich nach der Entführung, als er sich in einen südamerikanischen Nobelbadeort abgesetzt hatte.
19.10.2013 Ta