Dortmund (dapd). Im Prozess um das aus den Räumen der Staatsanwaltschaft Essen verschollene Renoir-Bild (e110 berichtete) hat der Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz durch das Land. Das Landgericht Dortmund entschied am Freitag, dass es sich bei dem verschwundenen Werk nach Erkenntnissen einer Kunstsachverständigen nicht um ein Original, sondern lediglich um «einen wertlosen Faksimiledruck» handle.
14.10.2011 dv