Berlin (dapd). Die Wirtschaftskriminalität im Internet hat sich im vergangenen Jahr fast verdreifacht. Sie stieg um 20.374 auf rund 31.000 Fälle, wie der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, in Berlin sagte. Dabei habe es sich hauptsächlich um Waren- und Warenkreditbetrug gehandelt.
«Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland», warnte Ziercke. Es sei wichtig, sich bei Geschäften im Internet genaue Informationen über den Anbieter, zum Beispiel über den Firmensitz, zu beschaffen. Bei Zweifeln solle man in jedem Fall die Finger von solchen Geschäften lassen. Die Entwicklung sei nicht zuletzt eine Folge des veränderten Konsumverhaltens, denn es werde zunehmend im Internet eingekauft.
Wirtschaftskriminalität um 1,5 Prozent gestiegen
Insgesamt wurden 2010 rund 103.000 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert, das entspricht einem Anstieg von 1,5 Prozent im Vergleich zu 2009. Der Schaden betrug etwa 4,7 Milliarden Euro. Zwar hat die Wirtschaftskriminalität an der Gesamtzahl der registrierten Straftaten nur einen Anteil von 1,7 Prozent. Der Schaden ist jedoch mit 55 Prozent der Gesamtsumme sehr hoch.
Nach den Rauschgiftdelikten sei die Wirtschaftskriminalität der zweitgrößte Bereich des organisierten Verbrechens, sagte der BKA-Chef. Die Daten der Polizei gäben das tatsächliche Ausmaß nur eingeschränkt wieder. Es sei von einem «großen Dunkelfeld» auszugehen, nicht zuletzt weil Unternehmen wegen eines möglichen Imageverlustes vor einer Anzeige zurückschreckten.
Gute Aufklärungsquote
Viele Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität konnten aufgeklärt werden. Die Quote lag hier 2010 bei 91 Prozent (2009: 92 Prozent), bei der Gesamtkriminalität wurden lediglich 56 Prozent erreicht. Ziercke wies darauf hin, dass Wirtschaftskriminelle in immer komplexere Taten verwickelt seien und grenzüberschreitend arbeiteten. Daher werde es immer wichtiger, Spezialisten einzustellen und die technische Ausrüstung zu verbessern.
Auch die Vorratsdatenspeicherung sei ein wichtiges Thema. Auf rund 5.500 Anfragen zu Delikten, die das BKA bearbeitet habe, seien in 84 Prozent der Fälle keine Auskünfte gekommen, weil die Daten nicht mehr verfügbar gewesen seien. Das Alter von Netz-Adressen sei wichtig für die Ermittlungen. Eine Frist von sieben Tagen sei hier zu kurz.
09.09.2011 dv