Berlin (dapd). Wegen Betrugs und Urkundenfälschung hat das Landgericht Berlin einen 29-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Eine 23-jährige Frau erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Beide wurden wurden schuldig gesprochen, von August 2007 bis Juli 2009 durch diverse Betrügereien rund 150 000 Euro erschwindelt zu haben. Dafür hatten sie zahlreiche Konten unter falschen Namen mit zuvor gefälschten Pässen eröffnet.
Knapp 100.000 Euro wurden allein durch Studien- und Bildungskredite erschlichen, indem das Bundesverwaltungsamt durch Vorlage gefälschter Dokumente wie Immatrikulationsnachweise oder Reisepässe getäuscht wurde. Die Gelder landeten dann auf den betrügerisch eröffneten Konten und wurden umgehend von ihnen abgehoben. Mit EC-Karten ungedeckter Konten waren außerdem zahlreiche Einkäufe getätigt worden. Zudem wurde die 23-Jährige bestraft, weil sie sogenannte Safebags mit Falschgeld bei Banken eingezahlt hatte, um das Guthaben anschließend vom Geldautomaten abzuheben. Dabei waren der erste und der letzte Geldschein jeweils echt gewesen, dazwischen lagen nur Farbfotokopien.
13.10.2010 dv