Frankfurt/München (dpa). Bei den Ermittlungen um millionenschwere Anlagebetrügereien rund um das Frankfurter Immobilienunternehmen S&K stehen Mitarbeiter des TÜV Süd unter dem Verdacht der Beihilfe. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittele gegen mehrere TÜV-Beschäftigte, bestätigte eine Justizsprecherin entsprechende Informationen der NDR-Sendung «45 Minuten».
S&K hat für seine mutmaßlich betrügerischen Immobilienzertifikate unter anderem mit einem TÜV-Siegel geworben, um Seriosität auszustrahlen. Laut Staatsanwaltschaft hat der TÜV Süd rund 90.000 Euro Honorar für Dienstleistungen erhalten, deren Umfang allerdings umstritten ist. Man habe lediglich im Rahmen eines internen Audits die Grundstücksgeschäfte anhand vorgelegter Dokumente erfasst und explizit kein Wertgutachten erstellt, erklärte eine TÜV-Sprecherin in München. Man habe auch kein Zertifikat oder Prüfzeichen erteilt, das kommunikativ nach außen hätte verwendet werden dürfen.
TÜV hält Mitarbeiter für unschuldig
Doch genau damit hätte der TÜV schon angesichts der Höhe des Honorars rechnen müssen, sagt die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. «Dass so etwas nur intern genutzt wird, ist schon sehr lebensfremd.» Dem NDR sagte sie: «Wir gehen davon aus, dass das auch den Leuten vom TÜV bewusst war und dass sie zumindest in Kauf genommen haben, dass möglicherweise dieses Zahlenwerk nicht zutreffend ist beziehungsweise dann auch dazu dient, andere Leute zu schädigen.»
Der TÜV hält dagegen. Nach internen Untersuchungen sei man der festen Überzeugung, dass sich die Mitarbeiter rechtskonform verhalten haben. «Sie haben nach unserem Kenntnisstand zu keiner Zeit von dem betrügerischen Verhalten des Unternehmens S&K gewusst oder dieses gar unterstützt», betonte die Sprecherin.
S&K soll laut der seit Januar vorliegenden Anklage ein Schneeballsystem mit systematisch überbewerteten Immobilien aufgebaut haben. Geschädigt wurden rund 11.000 Direktanleger sowie eine unbekannte Anzahl weiterer Investoren, die über Fonds bei S&K eingestiegen waren. Den Schaden beziffern die Ankläger auf mindestens 240 Millionen Euro.
11.06.2015 Ta