Schutz bei Cyber-Attacken

Versicherungen decken Schäden durch Hacker ab

Ob Virusbefall, Datenklau oder Ärger beim Online-Shopping – viele gängige aktuelle Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyber-Risiken ab. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld gegebenenfalls über die Bank zurückholen.

Bei nicht autorisierten Abbuchungen haftet grundsätzlich zunächst die Bank als Zahlungsdienstleister. «Wer jedoch grob fahrlässig – etwa bei der Verwahrung der PIN – gehandelt hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erstattung», informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.

Hier eine Übersicht über die gängigen Versicherungen und deren Schutz bei Cyber-Angriffen & Co:

Leitet jemand unabsichtlich durch eine Mail oder Nachricht einen schädigenden Computer-Virus weiter und ein Dritter wird dadurch geschädigt, kann die  private Haftpflichtversicherung  für die Übernahme der Folgekosten in Betracht kommen. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung auch unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Der  Hausratversicherungsvertrag  kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung für Schäden aufkommen, die durch gestohlene Daten entstehen können – zum Beispiel Einkäufe im Internet durch Dritte.

Eine  Rechtsschutzversicherung  kann – je nach Vertragsvereinbarungen – im Fall von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Internet-Kriminalität oder der Nutzung des Internets die Kosten übernehmen.

Strafanzeige muss sein!
«Die Angebote in den verschiedenen Versicherungssparten sind aufgrund großer Leistungsunterschiede schwer vergleichbar», so Follmann. Der Versicherungsschutz variiert oft von Versicherer zu Versicherer. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, welche Schadensfälle in welcher Höhe abgedeckt sind und ob nur eng definierte Standardfälle abgesichert sind. Vielleicht kann ja auch bei neu auftretenden Betrugsmaschen mit einer Übernahme des Schadens gerechnet werden. Im Schadensfall ist eine Strafanzeige bei der Polizei unerlässlich. In aller Regel wird das von Versicherern und Banken verlangt.

Damit ein Schaden übernommen wird, setzen Versicherer meist voraus, dass Internet-Nutzer mit eigenen Sicherheitsmaßnahmen vorgesorgt haben:

  • Aktuelles Virenschutzprogramm verwenden!
  • Regelmäßige System-Updates durchführen!
  • Mit Daten sparsam umgehen!
  • Sichere Passwörter verwenden!
  • Sicherheitstipps von Banken berücksichtigen!
  • Regelmäßig das Konto überprüfen!

Versicherungsverträge aktualisieren  
Eine spezielle Cyber-Versicherung für den privaten Bereich ist oft überflüssig. Bevor eine Cyber-Versicherung abgeschlossen wird, sollten erst die bereits bestehenden Versicherungen dahingehend geprüft werden, welche Fälle schon abgedeckt sind und gegebenenfalls nur aktualisiert werden müssen. Bleibt dann noch ein nicht versichertes Risiko, könnte über eine separate Versicherung nachgedacht werden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wenig sinnvoll sind in vielen Fällen pauschale Pakete.

Die «Stiftung Warentest» bietet aktuelle Testberichte zu Cyber-Versicherungen und weiteren Versicherungssparten unter:  https://www.test.de. Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentralen.

(Quelle: VZ Rheinland-Pfalz)

Symbolfoto:  Cliff Hang / Pixabay

25.03.25  wel