Sex-Affäre Fischer: Geldstrafen für die Angeklagten

München (dapd). Ein bekannter Schauspieler und ein intimes Video, zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu, ein Boulevardjournalist: Fast zehn Stunden lang befasste sich das Amtsgericht München mit der Sex-Affäre um Ottfried Fischer. Am Abend wurden alle fünf Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Fischer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Es sei ein Zeichen gesetzt worden.

Das Gericht befand die drei Männer und zwei Frauen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig. Der angeklagte ehemalige Bild“-Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt. Er muss mit 14.400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen (180 Tagessätze à 80 Euro).

Laut Staatsanwaltschaft hatten zwei 36 und 44 Jahre alte Angeklagte die Ex-Freundin eines von beiden angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe die Ex-Freundin gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler dann beim Sex gefilmt.

Mit diesem Video habe einer der Männer sich im September 2009 an den damaligen „Bild“-Redakteur gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

In einem Rechtsgespräch nach der Verlesung der Anklageschrift einigten sich alle Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Beschuldigten „im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses mit Geldstrafen rechnen können“. Daraufhin räumten vier Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen ein und entschuldigten sich bei Fischer – eine Ausnahme bildete lediglich der Redakteur.

26.10.2010 dv