Stuttgart (dpa). Ein Arbeitsvermittler in Stuttgart soll zwei Ex-Prostituierten Jobs gegen Sex angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob Anklage gegen den 62-Jährigen wegen sexueller Nötigung und Bestechlichkeit, wie die Sprecherin der Anklagebehörde bekanntgab. Dem «langjährigen, engagierten» Mitarbeiter der Arbeitsagentur sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2013 gekündigt worden, sagte eine Sprecherin der Arbeitsagentur. «Es ist ein Einzelfall.»
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg reagierte empört und warf dem Behördenmitarbeiter Erpressung und Machtmissbrauch vor. «Gerade Prostituierte sind auf gerechte Begegnung und Behandlung angewiesen. Eine Behörde hat eine besondere Schutzfunktion», sagte die 1. Vorsitzende des Landesfrauenrates, Angelika Klinger.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa war der seit 1990 in der Agentur beschäftigte Mann verantwortlich für ein Sozialprojekt. Dabei sollten früheren Prostituierten und solchen, die aus dem Rotlichtmilieu aussteigen wollten, «normale» Jobs vermittelt werden. Dies ist in dem im Jahr 2012 eingeführten Prostitutionsgesetz so geregelt. Hauptziel des Gesetzes ist es, die Rechtsposition und die Arbeitsverhältnisse von Prostituierten zu verbessern. Außerdem steht ihnen ein Recht auf Umschulung zu.
Vorwurf: Er wollte Sex – im Büro und nach Feierabend
Der 62-Jährige soll die beiden 44 Jahre und 55 Jahre alten Frauen im Oktober 2012 und Oktober 2013 sexuell belästigt, angefasst und anzüglich angesprochen haben. So ließ er sich über die Oberweite aus und steckte einer Frau seine Hand in ihre Hose. Beide Male schloss er von innen die Tür ab, als die Frauen sein Büro betraten. Er forderte Sex von ihnen und masturbierte. Die Frauen lehnten die sexuellen Angebote des Mannes ab.
Nach Feierabend rief er die Frauen noch privat an und forderte Sex, ohne Geld dafür zu bezahlen. «Die Frauen waren ihm ausgeliefert», sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der frühere Jobvermittler ist geständig und nicht vorbestraft. Ein Haftbefehl gegen ihn wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Ein eintägiger Termin für die Hauptverhandlung wurde nach Auskunft des Amtsgerichts für den 20. Oktober anberaumt.
02.07.2014 Ta