München/Regensburg (dapd). Der Münchner Anwalt Adam Ahmed hatte am Donnerstag, nur einem Tag nach dem Karlsruher Richterspruch, einen Antrag auf Freilassung für seinen Mandanten gestellt. Daniel I. müsse nach dem Verfassungsgerichtsurteil «wegen mangelnder Rechtsgrundlage» freikommen, hatte Ahmed argumentiert. Der Anwalt hatte dem Antrag seines Mandanten im Vorfeld allerdings selber nur geringe Erfolgschancen eingeräumt.
Der heute 33 Jahre alte Daniel I. hatte 1997 im niederbayerischen Kelheim eine Frau erwürgt und sich an ihrer Leiche vergangen. Nach Verbüßung einer Jugendstrafe wurde vor zwei Jahren wegen hoher Gefährlichkeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen I. verhängt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Ein Sprecher des Justizministeriums in München bestätigte, dass damit auch die rechtliche Grundlage für eine Sicherungsverwahrung von Daniel I. zunächst entfallen sei. Um eine Freilassung I.s zu verhindern, hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft deshalb noch am Donnerstag einen Antrag auf «vorläufige Unterbringung» gestellt.
Serieneinbrecher kommt frei
In Bayern befinden sich derzeit insgesamt 34 Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafen in Sicherungsverwahrung. Die Überprüfung dieser Fälle werde vermutlich mehrere Monate dauern, sagte der Ministeriumssprecher. Beispielsweise müssten bei einigen der Betroffenen zusätzliche psychologische Gutachten eingeholt werden.
Es sei derzeit kein Fall in Bayern bekannt, in dem als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil die unmittelbare Freilassung eines Straftäters drohe. Allerdings werde vermutlich noch im Mai ein 56-jähriger ehemaliger Serieneinbrecher frei kommen, der bislang in bayerischer Sicherungsverwahrung saß, gab der Sprecher am Abend bekannt. In diesem Fall hatte ein Gericht die Sicherungsverwahrung schon vor dem Karlsruher Richterspruch für erledigt erklärt, wie der Sprecher erläuterte.
06.05.2011 dv