Saarbrücken (dapd-rps). Der verurteilte Sexualstraftäter Walter H. bleibt nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken weiter in einer geschlossenen Therapieeinrichtung untergebracht. Die Saarbrücker Richter lehnten am Dienstag einen Antrag auf eine vorzeitige Freilassung ab.
Die saarländische Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Saarländische Gerichte wie auch das Bundesverfassungsgericht seien zu dem Schluss gekommen, dass von dem Mann auch heute noch eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehe.
Beschwerde angekündigt
Der Strafverteidiger von Walter H., Michael Rehberger, kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Saarbrücker Oberlandesgericht einzulegen. Er wolle die Freilassung seines Mandanten unter Führungsauflagen erreichen, sagte Rehberger auf dapd-Anfrage. Vorstellbar sei zum Beispiel eine Unterbringung seines Mandanten in einem betreuten Wohnprojekt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung untersagt hatte, war Walter H. im Jahr 2010 vorübergehend frei gekommen. Infolge eines Gerichtsbeschlusses wurde er später zur Therapie in einer psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht.
19.09.2012 Ta