Bochum (dapd). Wegen einer tödlichen Beziehungstat hat das Landgericht Bochum einen 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der junge Mann in den frühen Morgenstunden des 3. April eine 17-jährige Bekannte in ihrem Zimmer im Bochumer Stadtteil Stiepel erwürgt hatte.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts war verschmähte Liebe das Tatmotiv. Der Angeklagte hatte sich Hoffnungen auf ein Liebesverhältnis gemacht, während die junge Frau die bis dato platonische Freundschaft beenden wollte.
Die Mutter des Opfers hatte die unbekleidete Leiche der Tochter neben dem Bett gefunden. Während die Polizei ursprünglich keine Hinweise auf ein Sexualdelikt sah, ergab der Prozess, dass sich der Täter an der Leiche verging.
22.09.2011 dv