Mosbach (dpa/lsw). Hoch gestapelt, tief gefallen: Ein 63-Jähriger soll sich unter anderem als «Prinz von Hohenlohe», «Besitzer der Weltbank» und «Funktionsträger der Nato» ausgegeben haben. Auf diese Weise hat er sich nach Darstellung der Mosbacher Staatsanwaltschaft von gutgläubigen Geldgebern rund 83.000 Euro ergaunert. Zudem soll der gelernte Maler eine Frau zwei Mal vergewaltigt und erpresst haben.
Die Behörde im Neckar-Odenwald-Kreis hat nun Anklage gegen den Mann wegen mutmaßlicher Vergewaltigung, Erpressung, Betrugs und Titelmissbrauchs erhoben. Der Beschuldigte aus dem hessischen Kreis Groß-Gerau bestreitet die Vorwürfe laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Alles andere als lustig
Was auf den ersten Blick vielleicht lustig klingt, ist für die Staatsanwaltschaft alles andere als Spaß. «Die Hochstapeleien für sich haben ja noch einen durchaus humoristischen Anklang, sind dann aber ins höchst Dramatische umgeschwenkt», sagte ein Sprecher der Behörde. «Wir gehen von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe aus.»
Bei seinen Auftritten als hochgestellte Persönlichkeit gaukelte der Mann seinen Geldgebern vor, er wolle eine GmbH mit unklarem Geschäftszweck gründen. Obwohl er angeblich auch Goldreserven auf dem US-Army-Stützpunkt Fort Knox gebunkert hatte und eine Goldmine in Ghana besaß, habe der Mann angegeben, auf die Finanzspritze angewiesen zu sein. Die Kapitalgeber köderte er mit dem Versprechen, die Firma als Geschäftsführer zu leiten.
Die von dem «weltmännischen Auftreten des Angeklagten beeindruckten Geschädigten» zahlten ihm laut Staatsanwaltschaft zwischen Mitte Juli 2011 und November 2011 nach und nach das Geld. Zu einer Firmengründung kam es – wie von dem Mann geplant – nie. Der Angeklagte soll die eingenommenen Gelder privat verbraucht haben.
Handgreiflicher Eheberater“
Bei einem weiteren potenziellen Unterstützer aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zog der Beschuldigte Anfang dieses Jahres unter einem Vorwand sogar ein. Als er merkte, dass es zwischen dem Geldgeber und dessen Ehefrau kriselte, soll sich der Mann als Eheberater angedient haben. Auf seinen Rat hin, sei der Ehemann vorübergehend ausgezogen.
Die unternehmerisch tätige Ehefrau hat der Angeklagte den Angaben nach mit Beschimpfungen und Drohungen gegen ihren achtjährigen Sohn und sie selbst gefügig gemacht. Zwei Mal soll er sie vergewaltigt, um Bargeld erpresst und verletzt haben. Der Versuch, den Ehemann über einen Dritten als Vergewaltiger anzuzeigen, scheiterte.
Voll schuldfähig
Schließlich rammte der Mann mit einem Auto die Tür aus dem Wohnhaus der Familie. Zudem bestand der Verdacht, dass er das Kind der Geschädigten entführen könnte. Daraufhin und nach mehreren weiteren Verbrechen nahm die Polizei den 63-Jährigen fest. Doch selbst da gab er noch nicht auf: Auf dem Revier erklärte er den Polizisten, er sei «Leitender Polizeidirektor mit vier Sternen» und Mitglied der Antiterroreinheit der deutschen Bundespolizei GSG 9.
Ein Richter schickte den 63-Jährigen in Untersuchungshaft. Anhaltspunkte für eine auch nur eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten gebe es nach ersten Erkenntnissen nicht, so die Staatsanwaltschaft. Ein Termin für den Prozessauftakt vor dem Mosbacher Landgericht steht noch nicht fest.
02.10.2013 Ta
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