München (dpa/lby). Wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen ist ein Münchner Reinigungsunternehmer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt meldete, hat der geständige Angeklagte 25 Bulgaren als angebliche Subunternehmer beschäftigt und sich so die Zahlung von rund 130.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gespart. Arbeitszeiten und Arbeitsort wurden aber von ihm bestimmt.
Der Fall zeige eine «weit verbreitete Praxis», sagte Thomas Meister vom Hauptzollamt München: Viele osteuropäische Arbeiter «werden aus Unwissenheit in die Scheinselbstständigkeit gedrängt». Nach dem Urteil des Amtsgerichts muss der Unternehmer die Sozialversicherungsbeiträge samt Säumniszuschlag nachzahlen und darüberhinaus 50.000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen.
14.09.2013 Ta