Karlsruhe (dpa). Wegen der Lieferung von Spezialventilen in den Iran sollen sich vier Geschäftsleute vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten. Die Ventile sollen mittelbar für den Bau eines Schwerwasserreaktors in Arak bestimmt gewesen sein. Es gebe Sorge, dass der Reaktor zur Produktion von atomwaffenfähigem Plutonium eingesetzt werden solle, erklärte die Bundesanwaltschaft heute in Karlsruhe.
Gegen die vier Männer – drei Deutsch-Iraner und einen deutschen Staatsangehörigen – wurde Anklage wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben. Insgesamt sollen die Beschuldigten gemeinschaftlich in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 92 Spezialventile aus deutscher Produktion in den Iran exportiert und die Lieferung von 856 nuklearspezifisch konstruierten Ventilen aus Indien in den Iran vermittelt haben.
29.04.2013 Ta