Stalking: Zu wenig Daten zum Tatnachweis

Opferhilfe zieht nach fünf Jahren Bilanz

München (dapd). Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Stalking-Opferhilfe zogen der Verein sowie Polizei und Staatsanwaltschaft Bilanz: Mit dem Stalking-Paragrafen sei ein Bewusstsein geschaffen worden, dass es sich bei der Art von Verfolgung nicht um Kavaliersdelikte handelt“, sagte die Münchner Oberstaatsanwältin Andrea Titz. Stalking sei ein Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werde.

Trotz des Gesetzes gebe es aber immer noch Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung, vor allem beim Tatnachweis. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sei ein „großer Rückschlag“ gewesen, sagt der Leitende Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums München, Konrad Gigler. Denn wenn Stalker ihre Opfer per Telefon, E-Mail oder in sozialen Netzwerken im Internet terrorisierten, sei die Polizei zum Nachweis der Tat auf Verbindungsdaten angewiesen.

Professionellere Betreuung der Opfer
Fortschritte habe es hingegen bei der Betreuung der Stalking-Opfer gegeben. Viele Polizeibeamte seien fortgebildet worden, zudem gebe es Opferschutzstellen bei der Polizei, die sich um die Opfer kümmerten und ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigten. Die Stalking-Opferhilfe berät Opfer mit einer Telefonhotline und führt Selbstsicherheitskurse durch, damit sich Betroffene besser gegen Stalking zur Wehr setzen können.

Foto: schemmi/pixelio.de

19.10.2010 dv