Münster (dpa/lnw). Im tödlichen Stalkingfall von Münster sieht die Staatsanwaltschaft keine Versäumnisse der Polizei. Anfang Januar wurde eine 30 Jahre alte Frau von ihrem ehemaligen Freund erschossen. Anschließend tötete sich der 33-Jährige selbst. Die Frau hatte wenige Tage vor der Tat der Polizei über Drohungen ihres Ex-Freunds berichtet. Es gebe «keine Anhaltspunkte dafür, dass sich einer der mit den Vorgängen befassten Polizeibeamten in vorwerfbarer Weise einer Unterlassung schuldig gemacht hätte», erklärte Oberstaatsanwalt Heribert Beck nach Prüfung des Falls. Deshalb werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Frau hatte sich noch fünf Tage vor ihrem Tod bei der Polizei gemeldet und von einer Bedrohung mit einer Waffe gesprochen. Der diensthabende Kriminalbeamte habe daraufhin sofort telefonisch Kontakt zu dem Ex-Freund aufgenommen und ihn eindringlich aufgefordert, die Frau weder aufzusuchen, anzurufen oder zu bedrohen, sagte Beck. Das habe der Mann zugesagt. Da der Mann seit Mai 2013 keinen festen Wohnsitz hatte und auch auf ihn kein Auto zugelassen war, habe es keine Möglichkeit für einen Durchsuchungsbeschluss gegeben.
Nach Angaben von Beck gab es im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Münster 3.000 Verfahren mit Bedrohungen. «Die Dimensionen dieser Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass Schutzmaßnahmen in Form von Personenschutz durch Polizeibeamte bei angezeigten Bedrohungen im Regelfall nicht möglich sind», so der Behördensprecher laut Mitteilung.
23.01.2014 Ta