Stuttgart (dapd-bwb). Gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wird es wegen des eskalierten Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Zusammenhang mit Stuttgart 21″ keine weiteren Ermittlungen geben. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit, gab die Staatsanwaltschaft Stuttgart am heutigen Freitag bekannt.
Bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten waren unter anderem Wasserwerfer und Reizgas gegen die Demonstranten eingesetzt worden, die sich den Polizisten in den Weg gestellt hatten. Über 100 Personen – auf beiden Seiten – wurden verletzt. Stumpf sah sich infolge des Einsatzes massiver Kritik ausgesetzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen etwa 400 Anzeigen gegen Polizeibeamte und andere Verantwortliche zur Prüfung der strafrechtlichen Konsequenzen ein.
Im Rahmen geblieben
Mit Blick auf Stumpfs Rolle, der an diesem Tag den Polizeieinsatz leitete und auch den Wasserwerfereinsatz freigab, wurde nun festgestellt, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Bei der Freigabe der Mittel des unmittelbaren Zwangs habe Stumpf „sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“ gehalten, hieß es.
Sofern einzelne Beamte über die Stränge geschlagen und sich dabei strafbar gemacht haben, könne dies nicht dem Polizeipräsidenten zugerechnet werden, da er davon nichts wusste. Auch die Tatsache, dass er den Wasserwerfereinsatz nicht beenden ließ, liefere keine Hinweise auf strafrechtliche Verstöße. Denn Stumpf sei nicht über etwaige Unverhältnismäßigkeiten unterrichtet gewesen.
16.12.2011 Ta
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