Magdeburg (dpa/sa). In Sachsen-Anhalt haben Täter und Opfer im Vorjahr 1081 Mal die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung in Strafverfahren gesucht. Im Vergleich zu 2011, wo es 1050 dieser Fälle gab, habe der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) damit wieder leicht zugelegt, erklärte das Justizministerium heute in Magdeburg. In 785 von 1081 Fällen sei der TOA im Jahr 2012 erfolgreich gewesen. Ausgehandelt worden seien konkret 81.141,42 Euro Schadenersatz, 76.650 Euro Schmerzensgeld und 1.843 Arbeitsstunden als Wiedergutmachung.
«Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in besonderer Weise geeignet, Rechtsfrieden wiederherzustellen», sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD). Die beidseitig akzeptierte Form der Wiedergutmachung sei ein Erfolgsmodell. Beim Täter-Opfer-Ausgleich bringt ein Schlichter Täter und Opfer an einen Tisch – freiwillig und ohne Richter. Aus der Landeskasse gab es dafür im vergangenen Jahr eine Förderung in Höhe von 145.000 Euro, hieß es.
01.05.2013 Ta