Bonn (dapd). Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn am Dienstag den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige das Fernmeldegeheimnis verletzt hatte. Zudem habe er sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte zwischen 2005 und 2006 illegal Telefonverbindungsdaten von zahlreichen Personen – überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten – ausspioniert. Damit sollte herausgefunden werden, wie interne Informationen an die Presse gelangt waren. Außerdem hatte der 60-Jährige Gelder des Konzerns in die eigene Tasche gewirtschaftet.
30.11.2010 dv