Augsburg (dapd). Mit Freispruch hat der Prozess gegen eine Frau aus Augsburg geendet, die ihre minderjährige Tochter einem fremden Mann zum Geschlechtsverkehr überlassen haben soll. Man wisse nicht mit der notwendigen Gewissheit, ob die Tat wirklich stattgefunden habe, begründete Richter Hartmut Wätzel vom Augsburger Amtsgericht das Urteil der Strafkammer. Daher müsse man im Zweifel für die Angeklagte entscheiden.
12.11.2011 dv