Tod nach Raubüberfall: Langjährige Haftstrafe für Täter

Saarbrücken (dpa/lrs). Wegen Raubes mit Todesfolge ist ein 27-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, im Dezember 2012 beim Einbruch in ein Haus in Bous (Landkreis Saarlouis) den 76 Jahre alten Eigentümer getötet zu haben. Den Vorwurf des Mordes ließen die Richter fallen, gab eine Sprecherin des Landgerichts an. Bei dem Urteil wurde auch ein vorheriger Raub in München mit berücksichtigt.

Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, nicht er habe den Rentner umgebracht. Für den Erstickungstod des alten Mannes sei vielmehr ein Komplize verantwortlich, der an dem Einbruch teilgenommen habe. Der als Zeuge gehörte Komplize bestritt das. Das Landgericht blieb von der Behauptung des Angeklagten unbeeindruckt. Es urteilte, der Angeklagte sei für den Tod des Rentners, der die Täter überrascht hatte, verantwortlich. Das Gericht blieb mit dem Urteil geringfügig unter dem Antrag des Staatsanwalts, der 14 Jahre Haft verlangt hatte. Die Anwälte der Hinterbliebenen hatten wegen Mordes eines lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Der Angeklagte sagte nach dem Urteil, er nehme den Spruch des Gerichtes an. Das Urteil wird aber erst rechtskräftig, wenn auch die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet.

19.05.2015 Ta