Burghausen (dpa/lby). Nach dem tödlichen Schuss eines Zivilfahnders auf einen mutmaßlichen Drogenhändler ist der Beamte vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Dies stelle jedoch keine Vorverurteilung dar und sei keine disziplinarrechtliche Maßnahme, gab das Polizeipräsidium Oberbayern Süd heute in Rosenheim bekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Mann.
Der Fahnder hat den 33-Jährigen am vergangenen Freitag bei der Festnahme im oberbayerischen Burghausen mit seiner Dienstwaffe erschossen. Laut seiner Darstellung zielte er nach einem Warnschuss auf die Beine des Flüchtigen, traf das Opfer aber am Hinterkopf. Der mit Haftbefehl gesuchte Mann wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch am Einsatzort starb.
Inzwischen steht fest, dass der 33-Jährige nicht bewaffnet war. «Wir wissen nichts von einer Waffe», sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) in München. Er gab des weiteren an, dass sich in unmittelbarer Nähe des Geschehens – der Hinterhof eines Wohnblocks – zum Zeitpunkt der missglückten Festnahme vier Kinder aufgehalten hätten. Ein Schussgutachten solle klären, aus welcher Distanz der Fahnder auf den mutmaßlichen Drogenhändler schoss. Das Sachgebiet Interne Ermittlungen Südbayern des LKA arbeitet den Fall intern auf.
30.07.2014 Ta