Neuruppin (dv). Alle Finten des Angeklagten halfen schlussendlich nicht viel:.Ein Berliner Polizist ist wegen der tödlichen Schüsse auf einen Kleinkriminellen im brandenburgischen Schönfließ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den 36-Jährigen am Samstag wegen Totschlages schuldig. Er hatte in der Silvesternacht 2008 auf den 26-Jährigen Dennis J. geschossen. Zwei ebenfalls angeklagte Kollegen wurden wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt.
Bei der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Gerichtssaal. Drei Angehörige des Opfers, die den Richter und den Angeklagten beschimpften, wurden in Gewahrsam genommen.
Bedingter Tötungswille“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der auf den Oberkörper gerichtete Schuss «zumindest mit bedingtem Tötungswillen» abgegeben worden sei. Die Kammer ging in der Urteilsbegründung auch nicht von einer Notwehrsituation aus. Der 26-jährige Dennis J. sei weder bewaffnet gewesen, noch habe er die am Einsatz beteiligten Beamten angegriffen, sagte der Vorsitzende Richter. Er hielt dem Angeklagten jedoch zugute, dass er bisher ein unbescholtener Bürger gewesen sei. Im Falle einer höheren Haftstrafe hätte der Mann seinen Beamtenstatus und damit seine berufliche Lebensperspektive verloren.
Was sich nun genau an jenem Silvesterabend 2008, um viertel nach sechs in Schönfließ (Brandenburg) zutrug, bleibt nach zehn Verhandlungstagen unklar.
Todesschuss aus nächster Nähe
Klar ist: Die Staatsanwalt hat sich mit ihrem Plan durchgesetzt, einen Schuldspruch wegen Totschlags für den Polizisten zu erwirken. Sie geht entgegen ersten Annahmen davon aus, dass der mit mehreren Haftbefehlen gesuchte Dennis J. seinen gestohlenen Wagen gestartet hatte und Reinhard R. dann acht Mal schoss, bis das Magazin seiner Waffe leer war.
Der damals 26-jährige J. wartete in der Jaguar-Limousine auf seine Freundin, aus deren Familie ein Tipp an die Berliner Fahnder kam. Reinhard R. – bekannt für eine große Effektivität bei der Jagd auf Kriminelle – war dem Neuköllner da schon seit Wochen auf der Spur. Mit zwei Kollegen (sie wurden jetzt vor dem Landgericht wegen versuchter Strafvereitelung im Amt verurteilt), fuhr er nach Schönfließ. Dann kam es zum, Showdown, den auch das Gericht nicht genau rekapitulieren konnte. Ein Sachverständiger freilich hat zweifelsfrei festgestellt:: Reinhard R. stand höchstens eineinhalb Meter vom Wagen entfernt, als er durch die Türscheibe feuerte und Dennis J. traf.
03.07.2010 dv
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