Berlin (dapd). Ein unter Führungsaufsicht stehender Sexualstraftäter ist wegen Verstößen gegen entsprechende Weisungen zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige habe erneut Kontakt zu zwei Jugendlichen unter 16 Jahren aufgenommen, obwohl ihm das nach seiner Haftentlassung untersagt worden war, heißt es in dem am Mittwoch vom Amtsgericht Tiergarten verkündeten Urteil.
24.08.2011 dv