Wiesbaden (dpa/lhe). Obwohl er eine elektronische Fußfessel zur Überwachung trug, soll ein 33-Jähriger in Eltville an einer Messerstecherei beteiligt gewesen sein. Ein Sprecher des Landgerichts Wiesbaden bestätigte Medienberichte, nach denen der Mann die Fessel als Auflage trug. Erst Anfang August wurde er wegen eines Angriffs auf den Besitzer eines Dönerladens zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Auf freien Fuß wurde der Mann schon zuvor gesetzt – unter der Auflage, nicht umzuziehen und sich nicht ins Ausland abzusetzen. Dies sollte die Fußfessel kontrollieren. Die in dem Fall verwendete Fessel registriere, ob der Mann zuhause ist oder nicht, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Den Auflagen zufolge, die das Oberlandesgericht Frankfurt erlassen hat, musste sich der Mann täglich zwischen 21 und 6 Uhr in seiner Wohnung aufhalten.
Am Freitagabend war er jedoch nach 21 Uhr mit drei Bekannten in den Weinbergen bei Eltville unterwegs – der Ausflug endete mit einer Messerstecherei, bei der einer der Bekannten schwer verletzt wurde. Als Tatzeitpunkt gibt die Polizei 21.45 Uhr an. Der 33-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft, ein Haftbefehl gegen einen weiteren mutmaßlichen Täter wurde außer Vollzug gesetzt, ein dritter Verdächtiger ist flüchtig.
22.08.2013 Ta