Koblenz (dapd). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Detlef S. seine leibliche Tochter, eine Stieftochter und einen Stiefsohn über Jahrzehnte misshandelt und sexuell missbraucht hat. Zudem hatte er die Mädchen zur Prostitution gezwungen. Mit seiner Stieftochter hatte der Angeklagte zudem insgesamt acht Kinder gezeugt, was jedoch nicht Gegenstand des Prozesses war.
Erst am vorletzten Verhandlungstag hatte Detlef S. alle seine Taten unter Tränen gestanden. Zuvor hatten deshalb im Verlauf des Prozesses die Opfer aussagen müssen und ihr jahrelanges Martyrium teils detailliert geschildert.
Demnach hatte Detef S. seine beiden Stiefkinder erstmals missbraucht, als diese zwischen vier und sechs Jahre alt waren. Sowohl seine leibliche Tochter als auch die Stieftochter vergewaltigte er, als diese zwölf Jahre alt waren. Jeweils nur wenige Wochen später stellte er die Mädchen fremden Männern zum Sex zur Verfügung und kassierte dafür Geld.
Egoist mit Hang zu Straftaten“
In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter Winfried Hetger den Angeklagten als «grenzenlosen Egoisten», der die Familienmitglieder als «seinen persönlichen Besitz» angesehen habe. Er sei voll schuldfähig. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach Haftende seien gegeben, weil der Angeklagte «einen Hang zu Straftaten» habe. In Freiheit würde er nach Ansicht des Gerichts sofort wieder versuchen, seine Dominanz auszuspielen und sich ein Machtgefüge aufzubauen, wie er es in seiner Familie hatte. Insofern sei der 48-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich.
23.03.2011 dv
„