Nürnberg (dapd). Für den Hungertod der dreijährigen Sarah muss deren Vater für 13 Jahre ins Gefängnis. Das Nürnberger Schwurgericht verurteilte den 30-jährigen Lastwagenfahrer aus dem fränkischen Thalmässing wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Tochter verhungern ließ, um einen Konflikt mit seiner dominanten und aggressiven Frau zu vermeiden. Er habe den Zustand seiner Tochter sehr wohl erkannt und
sich auch Sorgen gemacht, es aber dennoch unterlassen, ihr zu helfen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Noch eine Woche, bevor sie starb, hätte er Sarah durch einen Arztbesuch retten können. Dies habe der Angeklagte aber unterlassen und damit ihren Tod billigend in Kauf genommen.
Sarah war am 10. August 2009 in einer Nürnberger Klinik bis auf das Skelett abgemagert und ausgetrocknet an Kreislaufversagen gestorben. Das Verfahren gegen ihre ebenfalls wegen Mordes angeklagte Mutter war vor Prozessbeginn vorläufig eingestellt worden. Die 27-Jährige ist schwer an Krebs erkrankt und nicht verhandlungsfähig.
19.11.2010 dv