München (dpa/lby). Die Justiz muss wegen der langen Verfahrensdauer einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, wie die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer Wochenendausgabe berichtet. OLG-Sprecherin Andrea Titz bestätige der Nachrichtenagentur dpa die Entscheidung. Das OLG habe die Vorgabe der Verfassungsrichter umzusetzen und müsse den Mann auf freien Fuß setzen.
Dem jungen Mann dürfe nicht zugemutet werden, länger als «angemessen» in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner «Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte» nachzukommen, zitiert das Blatt die Karlsruher Richter. Erst am Mittwoch hat der Bayerische Richterverein zusätzliche Richterstellen für die Justiz im Freistaat gefordert. Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften seien weiterhin überlastet, kritisierte der Verein.
10.08.2014 Ta