Lindenfels (dpa/lhe). Nach dem tödlichen Schuss auf einen Mann im südhessischen Lindenfels muss ein Polizist wohl nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt habe das Verfahren Anfang Oktober eingestellt, sagte ein Sprecher. Der Beamte habe in Notwehr und Nothilfe gehandelt, als er vor einem Jahr einen bewaffneten Mann mit einem Schuss in den Oberkörper niederstreckte.
Gegen die Einstellung des Verfahrens hat der Vater des Getöteten Beschwerde eingelegt. Über eine mögliche Wiederaufnahme des Falls entscheidet nun die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.
Der damals 31-Jährige hatte mit einem Amoklauf gedroht und seinen Selbstmord angekündigt. Die Waffe, die er bei sich trug, stellte sich später als ungeladene Schreckschusspistole heraus.
10.12.2013 Ta