Dresden (dpa). Im Fall der zerstückelten Leiche von Reichenau (Sachsen) hat der Anwalt des unter Mordverdacht stehenden Polizisten Beschwerde gegen die Inhaftierung seines Mandanten eingelegt. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet, geht Rechtsanwalt Endrik Wilhelm inzwischen davon aus, dass sich das Opfer, ein 59 Jahre alter Geschäftsmann aus Niedersachsen, selbst stranguliert hat. Er stütze sich dabei auf ein Video, das im Zuge der Ermittlungen aufgetaucht sei. «Ich habe das Video gesehen», sagte Wilhelm der Nachrichtenagentur dpa. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht.
Der Polizeibeamte, der als Schriftsachverständiger für das sächsische Landeskriminalamt tätig war, hat gestanden, den 59-Jährigen im vergangenen November auf dessen Verlangen getötet, zerstückelt und im Garten vergraben zu haben. Er habe jedoch Anhaltspunkte dafür, dass bei den ersten Vernehmungen ohne Anwalt Druck auf seinen Mandanten ausgeübt worden sei, sagte Wilhelm. «Dass, was er bei der Vernehmung bei der Polizei gesagt hat, ist von A bis Z Käse.» Daran, dass sein Mandant die Leiche des Mannes entsorgt habe, gebe es keinen Zweifel. Das sei auf Verlangen geschehen.
Die Ermittler haben tagelang auf dem Grundstück eines ehemaligen DDR-Ferienheims, in dem der Polizist lebte und Gäste bewirtete, nach den Leichenteilen gesucht. Die beiden hatten sich in Kannibalen-Chats im Internet kennengelernt. Bisher hat es geheißen, der Mann sei durch einen Schnitt in die Kehle gestorben. «Zum Ermittlungsstand machen wir keine Angaben», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er verwies darauf, dass noch kein rechtsmedizinisches Gutachten vorliege.
20.01.2014 Ta