Köln (dapd). Ein 19-jähriger angehender Glas- und Gebäudereiniger ist vor dem Kölner Landgericht wegen versuchten Totschlags zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Strafmaß entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Laut Anklage hatte der Lehrling im Januar in einer Kölner Kneipe spätabends einem 15-jährigen Schüler, der ihn angepöbelt hatte, mit einem Glasschaber – seinem Arbeitswerkzeug – die Kehle beinahe durchgeschnitten. Es fehlten nur wenige Millimeter“, sagte die Richterin zu einem möglichen vollendeten Totschlag.
06.10.2010 dv
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